Die Tonhöhe eines Orgelregisters - in Beziehung zum Notenbild - gaben die Orgelbauer seit jeher in einer Länge in Fuß an, bezogen auf die tiefste und damit längste Pfeife eines Registers.
Der Grund dafür war zweifach: zum einen benötigte der Orgelbauer diese Angabe als Berechnungsgrundlage für die übrigen Bauteile der Orgel und damit letztlich für den Platz, der ihm für seinen Orgelbau erforderlich war, zum anderen ergab sich daraus auch ein Hinweis auf die Tonhöhen der Register zueinander und damit der klangliche Aufbau. Kenngröße war dabei die Angabe einer Pfeife von acht Fuß Länge (8') für den Ton C, üblicherweise die tiefste Taste der Klaviatur.
War die Pfeife für diesen Ton doppelt so lang (16'), erklang sie eine Oktave tiefer, halb so lang (4') eine Oktave höher, ein Drittel so lang (8/3' = 2 2/3'), eine Oktave+Quinte=eine Duodezime höher.
Eine Ausnahme bildeten die Orgeln in Italien und Spanien: Dort war die tiefste Taste der Klaviaturen üblicherweise nicht C, sondern F', damit war die tiefste Pfeife (im Vergleich eine Quinte tiefer) 12' lang, die relativen Oktaven, Quinten etc. wurden von 12' aus berechnet.
Die entsprechenden Fußlängen waren jedoch nur regional standardisiert. Neben einigen weitverbreiteten Maßlängen, wie dem rheinischen, dem österreichischen, oder dem französischen Fuß, war theoretisch wie praktisch möglich, dass jedes Staatsgebilde, wie etwa auch ein kleines Fürstentum oder eine Freie Reichsstadt, ein eigenes Maß einführte und überwachte. Wenn ein Orgelbauer sich danach richtete, konnten Orgelpfeifen von 8 Fuß Länge etwa nach französischem (sehr langem) oder sächsischen (relativ kurzem) Fußmaß deutlich unterschiedlich lang ausfallen und damit hörbar unterschiedliche Tonhöhen ergeben.
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